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Internationales Steuerrecht

Ihr Steuerberater für Internationales Steuerrecht

Ihr Erfolg kennt keine Grenzen:

Sie wollen im Ausland investieren, als ausländisches Unternehmen in Deutschland aktiv werden oder grenzüberschreitend arbeiten? Was auch immer Sie vorhaben: bei internationalen Geschäften müssen eine Vielzahl an steuerlichen Sonderregelungen beachtet werden.

In einer globalisierten Welt hat fast jedes Unternehmen Bezug zum Ausland. Sehr schnell stellen sich damit auch komplexe steuerliche Fragen: Wie gestalte ich die Expansion meines Unternehmens ins Ausland am Besten? Was muss ich bei Lieferungen an ausländische Kunden beachten? Was ist bei einem Wegzug aus Deutschland zu beachten? Was muss bei einer Entsendung ins Ausland beachtet werden? Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?

Unsere Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung im nationalen und internationalen Steuerrecht, bei bilateralen Vereinbarungen und internationaler Rechtsprechung. Nach Absolvierung umfassender Lehrgänge sind wir bereits im Prozess von der Steuerberaterkammer als Fachberater für Internationales Steuerrecht geprüft und bestellt zu werden.

Aber auch Privatpersonen haben zunehmend einen Auslandsbezug. Bereits der Erwerb einer Ferienwohnung oder die Entsendung als Arbeitnehmer können steuerliche Folgen auslösen. Mit uns sind Sie in diesen Angelegenheiten auf der sicheren Seite. Wir bieten aktive Gestaltungsberatung und reduzieren Ihre Steuerbelastung. Wir beraten Sie zu allen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wir als Steuerberater für Internationales Steuerrecht betreuen zahlreiche internationale Mandanten und bieten Beratung in deutscher und englischer Sprache an.

In vielen Staaten haben wir Kooperationspartner vor Ort. Gemeinsam können wir Ihnen so eine ganzheitliche Beratung und Begleitung Ihres Steuerfalls garantieren.

Privatpersonen

Unternehmen

Fachberatung bei Inlandsansässige

Privatpersonen haben häufig einen Auslandsbezug. Bereits der Erwerb einer Ferienwohnung oder die Entsendung als Arbeitnehmer können steuerliche Folgen auslösen. Wir bieten aktive Gestaltungsberatung u. a. zu folgenden Themen:

  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Besteuerung von Immobilien im Ausland
  • Vermeidung der Wegzugssteuer bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder im Erbfall
  • Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligung an Auslandsgesellschaften
  • Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Entsendung/Auslandseinsätzen
  • Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
  • Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
  • Erbschaftsteuerliche Würdigung internationaler Erbfälle und Schenkungen

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug lauern jede Menge steuerliche Fallstricke. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung.

Fachberatung bei inländischen Unternehmern

In einer globalisierten Welt haben fast jede GmbH, jede KG, jedes Einzelunternehmen Bezug zum Ausland. Sehr schnell stellen sich für GmbH, KG und Co. damit auch komplexe steuerliche Fragen: Wie gestalte ich die Expansion meines Unternehmens ins Ausland am Besten? Was muss ich bei Lieferungen an ausländische Kunden beachten? Was ist bei einem Wegzug aus Deutschland zu beachten? Was muss bei einer Entsendung ins Ausland beachtet werden? Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Fachberatung bei Auslandsansässigen

Ausländische Privatleute sind unter Umständen in Deutschland steuerpflichtig. Wir gestalten Ihren Fall so, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Erstellung der deutschen Steuererklärung übernehmen wir für Sie. Die Beratung durch uns für internationales Steuerrecht umfasst u. a. folgende Bereiche:

  • Steuerberatung zu Doppelbesteuerungsabkommen DBA
  • Besteuerung von Immobilien in Deutschland
  • Besteuerung von Renten und Altersbezügen aus Deutschland
  • Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Beschäftigung in Deutschland
  • Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
  • Besteuerung von Geschäftsführern und Organen deutscher Gesellschaften
  • Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellensteuer
  • Erbschaftsteuerliche Würdigung von Erbfällen mit Bezug nach Deutschland

Fachberatung bei ausländischen Unternehmern:

Komplexe Sachverhalte erfordern Kompetenz und Gestaltungssinn. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, zum Beispiel zu folgenden Themen:

Unsere länderspezifische Schwerpunkte:

  • Österreich
  • Schweiz
  • Spanien
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Japan
  • Indonesien
  • Singapur
  • Vietnam
  • Malaysia

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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