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Herzlich Willkommen bei der SolveTax

Die nächsten Schritte

Schön, dass wir Sie von uns überzeugen konnten. Im folgenden erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte.

Laufende Steuerberatung
(Buchhaltung, Löhne, Steuererklärungen)

Wir besprechen im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:

  • Mandatsumfang
  • Gründung oder Beraterwechsel
  • Aufklärung über die laufenden Pflichten (Meldepflichten etc.)
  • Festlegung der Zusammenarbeit (Einsatz von Tools etc.)

Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Gründungsverträge, betriebswirtschaftliche Buchhaltungsauswertungen, Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse.

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine 30min und ist in der Regel kostenlos. Sollte der Ersttermin nicht zur Übernahme eines laufenden Mandates führen, behalten wir uns vor eine Aufwandsentschädigung von EUR 125 netto zu berechnen.

Wir besprechen ebenfalls den Einsatz von technischen Hilfsmitteln (siehe Digitale Steuerberatung) zur Unterstützung der produktiven und digitalen Zusammenarbeit.

Gesetzlich müssen wir jede Person, bevor wir unseren Service anbieten können, identifizieren. Hier stellen wir Ihnen ein Onlineformular bereit um Ihre Daten zu erfassen. Zusätzlich müssen wir Ihre Angaben anhand der Übersendung eines Ausweispapiers (i.d.R. Personalausweis).

Nach Vorlage der Grunddaten erstellen wir Ihnen ein Angebot über den anfänglichen Vorschuss (nicht bei Einkommensteuererklärungen) für die zu erbringenden Leistungen, welche wir im voraus monatlich erheben.

Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Jahressteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
  • Allgemeine laufende steuerliche Beratung

Nach Ablauf der Leistungsperiode rechnen wir die Leistungen, anhand der Gegenstandswerte, unter Anrechnung der geleisteten Vorschüsse, ab. Dies ist in der Regel bei der Buchhaltung jährlich, bei Lohn/Gehalt quartalsweise oder jährlich und ansonsten bei Fertigstellung der Leistung (Jahresabschluss, Steuererklärungen etc.)

Steuer- und Gestaltungsberatung

Wir besprechen im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:

  • Sachverhalt
  • Handlungsempfehlungen
  • ggf. erste Lösungsansätze
  • Weitere Vorgehen und erforderliche Schritte

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird zu den üblichen Stundensätzen (EUR 200 netto) abgerechnet. Sollte der Ersttermin nur einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist dieser natürlich kostenfrei.

Gesetzlich müssen wir jede Person, bevor wir unseren Service anbieten können, identifizieren. Hier stellen wir Ihnen ein Onlineformular bereit um Ihre Daten zu erfassen. Zusätzlich müssen wir Ihre Angaben anhand der Übersendung eines Ausweispapiers (i.d.R. Personalausweis).

Anschließend Analysen wir Ihre Situation und erarbeiten für Sie ein Konzept und/oder Lösungsansätze. Dazu sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erforderlich:

  • Gutachterliche Prüfung der geplanten Unternehmensstruktur
  • Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft
  • Erstellung von Umwandlungsdokumentationen
  • Gutachterliche Prüfung über steuerliche Fragestellungen
  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat
  • Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen

Wenn gewünscht, betreuen wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen für die steuerliche Optimierung bzw. Lösung.

Es kann sich durch die Beratung eine langfristige Zusammenarbeit ergeben. Mit einer langfristigen steuerlichen Betreuung sichern sich unsere Mandanten eine proaktive Beratung und wichtige neue Gestaltungsmöglichkeiten. Denn durch die Übernahme der laufenden Steuerberatung haben Sie als Mandant dauerhaft feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und profitieren langfristig von unserem steuerlichen Spezialwissen im Unternehmensteuerrecht sowie internationalem Steuerrecht.

Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Jahressteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
  • Allgemeine laufende steuerliche Beratung

Gehen Sie es jetzt an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns.


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