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Kollegiale Unterstützung bei Spezialthemen

Über die Jahre gewachsene Erfahrung und diverse Fortbildungen in den Bereichen Internationales Steuerrecht führten uns zu Spezialisierung in diesem Bereich. Als Steuerberater kann man durch dass immer umfangreichere und komplexere Steuerrecht nicht alle Bereiche rechtsicher abdecken, jedoch kommen von Mandantenseiten immer häufiger Anfragen in diesem Bereich. Dabei ist für uns der Schutz der Mandatsbeziehung zwischen Kollegen und ihren Mandanten ein unumstößliches Kriterium. Dies sind die Gründe, weshalb wir von Kollegen im In- und Ausland immer wieder um fachliche Unterstützung gebeten werden.

Themen sind hierbei insbesondere:

  • Wegzugsbesteuerung
  • Eröffnungen neuer Gesellschaften oder Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Auflösung von Doppelbesteuerungsproblematiken (z. B. Verständigungsverfahren)
  • Expertise in Form von Gutachten, oft als second opinion 
  • Unterstützung bei Jahresabschlüssen

Die Unterstützung erfolgt in unterschiedlicher Form, je nach Bedarf des Mandanten und der Kollegen:

  • Teilweise arbeiten wir nur im Hintergrund, um den Kollegen zu unterstützen
  • Teilweise treten wir als Co-Berater auf, insbesondere bei anspruchsvollen Gestaltungsthemen
  • Oder wir übernehmen für eine bestimmte Aufgabe das Mandat, z. B. bei der Erstellung der inländischen Buchhaltung und der Umsatzsteuererklärung für eine rein umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Deutschland

Bei steuerlichen Themen in anderen Ländern können wir auf unsere Kooperationspartner im Ausland (insb. Schweiz, Österreich und Indonesien) zurückgreifen und so auch Unterstützung bei der Sachverhaltsklärung im anderen Land behilflich sein.

Kollegiale Unterstützung

Kontaktieren Sie uns gerne zu einem unverbindlichen Vorgespräch und kollegialen Austausch

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