Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Dienstleistung interessieren. Bevor Sie einen Erstberatungstermin mit uns wahrnehmen können, müssen wir Ihre Grunddaten erfragen und Sie identifizieren. Die Mandanten-Identifizierung ist grundsätzlich nämlich bereits vor Begründung einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung durchzuführen, d.h. vor Abschluss des Steuerberatungsvertrages (§ 10 (1) Nr. 1 u. § 11 GwG). Daher bitten wir Sie vor der Buchung eines Erstberatungstermins die Registrierung vorzunehmen.
Bestandsmandate können direkt über den Button einen Termin buchen.