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Guter Rat ist teuer, schlechter umso mehr

Wir legen Wert auf Transparenz. Daher möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Preisstrukturen zu geben. Wir berechnen unsere Leistungen grundsätzlich gemäß der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Hierbei setzt sich die Gebühr für Leistungen wie Buchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen aus dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz zusammen.

 

Prozess der Mandatsbegründung


Gestaltungs- und Steuerberatung

Begründung eines laufenden Steuerberatungsmandates ((Lohn-)Buchhaltung, Erstellung von Steuererklärungen, Gründung etc.)

Wir besprechen im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:

  • Sachverhalt
  • Handlungsempfehlungen
  • Erste Lösungsansätze
  • Weitere Vorgehen und erforderliche Schritte

Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Verträge, Berechnungen oder Unternehmenorganigramme.

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird zu den üblichen Stundensätzen (EUR 200 netto) abgerechnet. Sollte der Ersttermin nur einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist dieser natürlich kostenfrei.

 

Anschließend setzen wir die besprochenen steuerlichen Maßnahmen für Sie um. Dazu sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erforderlich:

  • Gutachterliche Prüfung der geplanten Unternehmensstruktur
  • Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft
  • Erstellung von Umwandlungsdokumentationen
  • Gutachterliche Prüfung über steuerliche Fragestellungen
  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat
  • Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen

Mit einer langfristigen steuerlichen Beratung sichern sich unsere Mandanten eine pro aktive Beratung und wichtige neue Gestaltungsmöglichkeiten. Denn durch die Übernahmen der (monatlichen) laufenden Steuerberatung haben Sie als Mandant dauerhaft feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und profitieren langfristig von unserem steuerlichen Spezialwissen im Unternehmensteuerrecht.

Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Jahressteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
  • Allgemeine laufende steuerliche Beratung

Wir besprechen im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:

  • Mandatsumfang
  • Gründung oder Beraterwechsel
  • Aufklärung über die laufenden Pflichten (Meldepflichten etc.)
  • Festlegung der Zusammenarbeit (Einsatz von Tools etc.)

Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Gründungsverträge, betriebswirtschaftliche Buchhaltungsauswertungen, Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse.

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine 30min und ist in der Regel kostenlos. Sollte der Ersttermin nicht zur Übernahme eines laufenden Mandates führen, behalten wir uns vor eine Aufwandsentschädigung von EUR 125 netto zu berechnen.

Nach Vorlage der Grunddaten erstellen wir Ihnen ein Angebot über den anfänglichen Vorschuss (nicht bei Einkommensteuererklärungen) für die zu erbringenden Leistungen, welche wir im voraus monatlich erheben.

Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Jahressteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
  • Allgemeine laufende steuerliche Beratung

Nach Ablauf der Leistungsperiode rechnen wir die Leistungen, anhand der Gegenstandswerte, unter Anrechnung der geleisteten Vorschüsse, ab.

Honorar & Stundensätze

faire und branchenübliche Vergütung

Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung vergütet. Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich der steueroptimierten Gestaltungsberatung, Projektbetreuung und Gutachtenerstellung liegt, vereinbaren wir mit Ihnen auch gerne Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotential orientieren.

Stundensatz
Die Stundensatzvereinbarung ist die üblichste Form der Vergütung. Unsere Stundensätze in der Gestaltungsberatung betragen:
200,00 €* / Std. (Abrechnung im 30-Minuten-Takt)

Beratung zu reduzierten Stundensätzen

Aufgrund der kontinuierlichen Betreuung erhalten unsere Bestandsmandanten im Rahmen der laufenden Steuerberatung unsere Beratungsleistungen zu reduzierten Stundensatz von 150,00 €*. Damit wollen wir unsere besondere Verbundenheit zu unserem festen Mandantenstamm zum Ausdruck bringen.

Auftragspauschalen
Gerne stimmen wir mit Ihnen für einen genau bestimmten Arbeitsumfang auch Auftragspauschalen ab, wie z.B. für folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Gutachten
  • (Steuerliche) Begleitung von Unternehmensgründungen und Stiftungserrichtungen
  • Klärung umfassender Rechtsfragen

* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.

Eine transparente Vergütungspolitik ist uns sehr wichtig, sodass wir die Honorare gerne mit Ihnen im Vorfeld besprechen. Für die klassische
Buchhaltung rechnen wir unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, wobei wir uns – wie alle
anderen Steuerberater – üblicherweise am Mittelwert orientieren. Die entstehende Gebühr bemisst sich anhand des Gegenstandswertes und dem Gebührensatz. Der Gegenstandswert ergibt sich aus den Werten der Jahresbuchhaltung und sind sehr individuell. Der Gebührensatz ist die Stellschraube des Beraters wo nachje nach Arbeitsintensität.

Wir haben uns jedoch 3 Preiskategorien erstellt, voraus Sie wählen können:

Preiskategorie 1 (Light-Paket):
Voraussetzung:       – Nutzung von DATEV Unternehmen online oder DATEV Mittelstand Faktura
                                   – Elekronische Übertragung Ihrer Kontodaten (Kontoauszugsmanager oder DATEV Unternehmen online)
Gebührensatz:           7/10
Leistungsumfang:   – Erstellung der Buchhaltung
                                   – Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung sowie unterjähriger Steuererklärungen
                                   – Kassen- und Bankprüfung auf Fehlbeträge
                                   – Abstimmung der Summen- und Saldenliste
                                   – Bereitstellung betriebswirtschaftliche Auwertung (BWA)

Preiskategorie 2 (Basis-Paket):
Voraussetzung:       – Nutzung von DATEV Unternehmen online oder DATEV Mittelstand Faktura
                                   – Elekronische Übertragung Ihrer Kontodaten (Kontoauszugsmanager oder
DATEV Unternehmen online)
Gebührensatz:           8/10
Leistungsumfang:   – Light-Paket
                                   – Telefon- und E-Mail-Support zu allen Fragen der Buchhaltung
                                   – Unterjährige Erfassung von Abschreibung (Qualitäts-BWA)
                                   – Führung einer Offene-Posten-Liste über Kunden und Lieferanten
                                   – Bereitstellung betriebswirtschaftliche Auwertung (BWA)
                                   – Bereitstellung Entwicklungsübersicht (Zahlen und Grafik)
                                   – „Halbjahres- oder Herbstgespräch“ zu Ergebnis und Steuern

Preiskategorie 3 (Basis-Plus-Paket):
Voraussetzung:       – Nutzung einer Software mit DATEV-Schnittstelle
                                   – Elekronische Übertragung Ihrer Kontodaten
Gebührensatz:           9/10
Leistungsumfang:   – Basis-Paket
                                   – monatliche 30min steuerliche Beratung 
                         


* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.


Laufende Lohnbuchhaltung (pro Monat und Mitarbeiter)
Lohnabrechnung                                                                                                      20,00 €*
bei Nichtverwendung von Arbeitnehmer online                                                  +1,00 €*
Erstmalige Einrichtung Lohn                                                                                  25,00 €*
Korrektur von Lohnabrechnungen                                                                         20,00 €*
Führung von Urlaubsstatistiken                                                                               1,00 €*
Elektronische Erstattungsanträge nach dem AAG – je Antrag –                        10,00 €*
Erstellung von Bescheinigungen (elektronisch)                                                  15,00 €*

Sonderleistungen (pro Stunden (im 30min-Takt))
Beratung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen             
im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung                                                 125,00 €*
Betreuung von Lohnsteuerprüfungen                                                                125,00 €*

Erstmalige Einrichtung der Lohnbuchhaltung (Pauschalen)
Übernahme der Arbeitgeberstammdaten aus dem DATEV-RZ                        75,00 €*
Manuelle Erfassung der Arbeitgeberstammdaten                                          100,00 €*
Übernahme der Arbeitnehmerstammdaten aus dem DATEV-RZ                    25,00 €*
Manuelle Erfassung der Arbeitnehmerstammdaten (je Mitarbeiter)              18,00 €*
Ersteinrichtung Arbeitnehmer online (pro Mitarbeiter)                                       1,00 €*
Beantragung der Betriebsnummer bei Bundesagentur für Arbeit                100,00 €*

 

(Hinweis: Wir bitten leider keine Baulohnabrechnungen an)

* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.

 

Als Existenzgründer bzw. StartUp benötigt man steuerliche und betriebswirtschaftliche Unterstützung auf dem Weg zum Erfolg. Was zu Beginn jedoch fehlt sind die finanziellen Mittel dazu. Deshalb haben wir ein Starterpaket für Existenzgründer und StartUps erstellt um beim Aufbau effektiv zu helfen.

Starterpaket Vollerwerb:

Preis: 399,00 €*

Inhalt: 1) 5 Beratungsstunden (Wert: 1.000 €)
            2)  Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Wert: 150 €)
            3) 3 Monate DATEV Unternehmen online (Wert: ca. 50 €)
                 (Hinweis: ab den 4 Monat wird die Gebühr direkt von DATEV erhoben)
            4) Einrichtung Arbeitgeberstammdaten im Lohnprogramm (Wert: 100 €)
            5) Beantragung der Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit (Wert: 100 €)

Bedingung: – Erste und einzige Einkunftsquelle zum Gründungszeitpunkt
                      – Vertragliche Bindung an unsere Kanzlei von mind. 3 Jahren

* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

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Wir haben ein All-In-One-Paket entwickelt, mit dem wir Sie 100 % online und voll automatisiert unterstützen. Sie müssen uns lediglich alle relevanten Informationen Ihrer Immobilie/Grundstück digital zu Verfügung stellen und wir übernehmen den Rest – fristgerecht und unkompliziert.

Gesamtpreis pro Erklärung: 357,00 € inkl. USt

 

Sollten Sie zu unserer Kanzlei wechseln und Ihr Vorberater verwendete DATEV, erledigen wir für Sie den kompletten Umzug Ihrer Daten. Hier erhaben wir eine Umzugspauschale von 150,00 €*. Somit ersparen Sie sich Zeit und Bürokratie und können sich auf Ihr Business konzentrieren. Bei Daten außerhalb der DATEV erheben wir eine Zeitgebühr von 125,00 €*/Std.

* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.

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